
Durchblick 10+ – Hoppet – Petter Næss – S, N, D 2007 – 82 min.
Migration
Große Wanderungsbewegungen (Migrationen) hat es zwar zu allen Zeiten gegeben, doch im 20. Jahrhundert waren etwa 250 bis 300 Millionen Menschen weltweit auf der Flucht. Die Überschneidung der Phänomene Migration und Flucht macht es allerdings schwierig, die Wanderungsbewegungen zu erfassen. Während die Auswanderung im 19. Jahrhundert in der Regel freiwillig war, verließen im 20. Jahrhundert die Menschen ihre Heimat meist unfreiwillig, etwa durch politische Verwerfungen und ethnische Konflikte. Darüber hinaus gibt es legale und illegale Wanderungsbewegungen. Die Genfer Konvention von 1951 unterscheidet anerkannte Flüchtlinge, die aus humanitären Gründen nicht abgeschoben werden dürfen (Konventionsflüchtlinge) und solche, deren Anzahl von den jeweiligen Aufnahmeländern von vornherein festgelegt werden (Kontingentflüchtlinge). Weltweit leben derzeit etwa 85 Millionen Migranten außerhalb ihres Geburtslandes, 13 Millionen Flüchtlinge und Asylsuchende und etwa 20 Millionen illegale Zuwanderer.
Das kurdische Volk
Die Kurden sind als Nachfahren der Meder, die bereits Ende des zweiten Jahrtausends vor Christus im heutigen Nordwestiran siedelten, eines der ältesten Kulturvölker. Ihre Islamisierung durch die Osmanen erfolgte im 7. bis 9. nachchristlichen Jahrhundert. Mit schätzungsweise 25 bis 40 Millionen Menschen sind sie heute weltweit die größte Volksgruppe ohne eigenen Staat. Nach dem Zusammenbruch des Osmanischen Reiches und dem Ende des Ersten Weltkriegs teilten die alliierten Siegermächte 1923 im Vertrag von Lausanne das angestammte Siedlungsgebiet der Kurden (Kurdistan) willkürlich auf und schlugen es der Türkei, dem Iran, dem Irak und Syrien zu. Die Gründe dafür lagen allerdings nicht allein in den Machtinteressen der Staaten, sondern auch in der Zerstrittenheit unter den Kurden selbst. Bis in die Gegenwart hinein kommt es immer wieder zu Spannungen und kriegerischen Auseinandersetzungen zwischen den um ihre Unabhängigkeit kämpfenden Kurden und den betreffenden vier Staaten, in denen sie als ungeliebte Minderheit mit Umsiedlung und Vertreibung, gewaltsamer Unterdrückung und Arabisierung bedroht wurden.
Einwanderungspolitik und Asylrecht in Schweden
Im Jahr 2006 erhielten 86.436 Personen eine Aufenthaltsgenehmigung in Schweden (Gesamteinwohnerzahl etwa 9 Mio., Ausländeranteil 12,2 Prozent im Jahr 2005), darunter 19.037 als Flüchtlinge oder wegen anderer Schutzgründe und humanitärer Aspekte. 1.626 Personen kamen nach Schweden im Rahmen der sogenannten Flüchtlingsquote, die jährlich von der Regierung für Flüchtlinge aus der ganzen Welt festgesetzt und finanziell abgesichert wird. Die Aufenthaltsgenehmigung wurde 26.668 Personen aus familiären Gründen gewährt, 7.331 Personen für Studierende und 623 Personen durch Adoption.
Im gleichen Jahr beantragten 24.322 Personen in Schweden Asyl. Die größte Gruppe kam aus dem Irak (8.951 Personen), gefolgt von Menschen aus Serbien und Montenegro (2.001 Personen) sowie Somalia (1.066 Personen). Die Migrationsbehörde beschied immerhin 80 Prozent der Asylanträge aus dem Irak und aus Somalia positiv, 26 Prozent aus dem Iran, aber nur ein Prozent aus Bulgarien.
Asylbewerberzahlen in Deutschland seit 1999
„Lag der jährliche Asylbewerberzugang im Jahr 1987 noch bei 57.000, so stieg er in den folgenden Jahren stark an und lag im Jahr 1992 bei 438.000. Infolge der Änderung des Asylgesetzes sanken die Zahlen dann wieder und lagen ab 1998 deutlich unter 100.000 Asylbewerbern pro Jahr.“
| Jahr | Zahl der Asylbewerber |
| 1999 | 95.113 |
| 2000 | 78.564 |
| 2001 | 88.287 |
| 2002 | 71.127 |
| 2003 | 50.563 |
| 2004 | 35.607 |
| 2005 | 28.914 |
| 2006 | 21.029 |
Quelle: BMI, Stand: 1/2007
Deutsche und Ausländer mit Migrationshintergrund
„Ist von Migration oder Migrationshintergrund die Rede, denkt man oft zuerst an Ausländer. Migration umfasst aber mehr. Auch viele deutsche Staatsbürger haben Migrationserfahrungen.
Das Statistische Bundesamt hat im Rahmen des Mikrozensus 2005 erstmals die Größenordnung der „Menschen mit Migrationshintergrund“ ermittelt. Danach haben von den gut 82 Mio. in Deutschland lebenden Menschen etwa 15,3 Mio. einen Migrationshintergrund. Dies macht knapp 19 % der Gesamtbevölkerung aus, darunter 9 % Ausländer und 10 % deutsche Staatsangehörige.
Etwa 10,4 Mio. Menschen haben danach eine eigene Migrationserfahrung, sind also selbst nach Deutschland zugewandert, darunter 5,5 Mio. Ausländer, 3,1 Mio. Eingebürgerte, und 1,8 Mio. Personen, die bei der Zuwanderung die deutsche Staatsangehörigkeit ohne Einbürgerung erhalten haben. Dies war z. B. bei den ab 1999 zugewanderten Spätaussiedlern und bei vielen in den 80er-Jahren aus Polen Zugewanderten der Fall.
Weitere etwa 4,9 Mio. Menschen sind zwar nicht selbst zugewandert, aber von Migration betroffen. Dies betrifft 2,8 Mio. Deutsche, bei denen mindestens ein Elternteil Spätaussiedler, Eingebürgerter oder Ausländer ist, 0,5 Mio. in Deutschland geborene Eingebürgerte sowie 1,7 Mio. in Deutschland geborene Ausländer.“
Quelle: www.bmi.bund.de
Daten zum deutschen Asylrecht
Abschiebung
Abschiebung ist eine zwangsweise Durchsetzung der Ausreisepflicht. Sie darf nur dann vorgenommen werden, wenn die Ausreisepflicht vollziehbar ist und wenn die freiwillige Ausreise des Ausländers nicht gesichert ist oder aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung eine Überwachung der Ausreise erforderlich erscheint (vgl. § 58 Aufenthaltsgesetz – AufenthG).
Asylbewerber
Asylbewerber sind Ausländer, die Schutz vor politischer Verfolgung nach Art. 16a des Grundgesetzes suchen oder Schutz vor Abschiebung in einen Staat begehren, in dem ihr Leben oder ihre Freiheit wegen ihrer Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit, ihrer Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung bedroht ist.
Familiennachzug
Das Aufenthaltsgesetz regelt den Nachzug von Ehegatten und Kindern aus Staaten außerhalb der Europäischen Union. An der bislang geltenden Rechtslage wird unter Berücksichtigung der Familiennachzugsrichtlinie der Europäischen Union festgehalten. Es besteht ein Nachzugsanspruch bis zum 18. Lebensjahr bei Kindern von Asylberechtigten, GFK-Flüchtlingen (Konventionsflüchtlingen). Als maßgebliche Altersgrenze gilt im Übrigen das 16. Lebensjahr sowie eine restriktive Ermessensregelung, bei der aber Kindeswohl und die familiäre Situation zu berücksichtigen sind.
Konventionsflüchtlinge
Als Konventionsflüchtlinge werden Ausländer bezeichnet, die in Anwendung der Genfer Flüchtlingskonvention in Deutschland Abschiebungsschutz genießen, auch wenn sie keinen Anspruch auf Asyl nach Art. 16a Grundgesetz haben, weil sie zum Beispiel über einen sicheren Drittstaat eingereist sind. Die Anerkennung als ausländischer Flüchtling erfolgt in Deutschland im Rahmen des Asylverfahrens durch Feststellung eines Abschiebungsverbotes nach § 60 Abs. 1 AufenthG.
Quelle: BMI, www.zuwanderung.de
Migration und Asylsuche
Auernheimer, Georg (Hrsg): Migration als Herausforderung für pädagogische Institutionen. Leske + Budrich 2001
Augenendt, Steffen (Hrsg.): Migration und Flucht. Aufgaben und Strategien für Deutschland, Europa und die internationale Gemeinschaft. Schriftenreihe der Bundeszentrale für politische Bildung, Bd. 342, Bonn 1997
Bade, Klaus J.: Einwanderungskontinent Europa: Migration und Int
Bundeszentrale für politische Bildung (Hrsg.): Menschen auf der Flucht, Zeitlupe 32, Bonn 1996, Nachdruck 2003
Diehm, Isabel/Radtke, Frank-Olaf: Erziehung und Migration. Eine Einführung. Kohlhammer 1999
Han, Petrus: Soziologie der Migration. UTB, Stuttgart 2000
Husa, Karl u. a. (Hrsg.): Internationale Migration. Die globale Herausforderung des 21. Jahrhunderts? Brandes & Apsel 2000
Schröer, Wolfgang/Sting, Stephan (Hrsg.): Gespaltene Migration. Reihe Blickpunkte Sozialer Arbeit Bd.3, Leske & Budrich 2003
Treibel, Annette: Migration in modernen Gesellschaften. Soziale Folgen von Einwanderung, Gastarbeit und Flucht. Juventa 2003
Situation der Kurden
Bundeszentrale für politische Bildung (Hrsg.): Türkei, Informationen zur politischen Bildung, Nr. 277, Bonn 2002
Nirumand, Bahman: Die kurdische Tragödie, Reinbek 1991
Deschner, Günther: Die Kurden – Volk ohne Staat, München 2003
Özdemir, A. Kadir: Die Kurden – ein Volk in drei Nationen: Die Geschichte und Entwicklung des Kurdenkonflikts, Marburg 2006
Strohmeyer, Martin/Heckman, Lale Yalcin: Die Kurden, München 2000
www.bamf.de
Website des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
www.destatis.de
Website des Statistischen Bundesamtes Deutschland
www.integration-in-deutschland.de
Internetportal des BAMF zur Integration
www.migration-info.de
Ein Projekt des Netzwerks Migration in Europa, der Bundeszentrale für politische Bildung und des Hamburgischen Weltwirtschaftsinstituts
www.migrationsverket.se/english.html
Englischsprachiges Webportal der schwedischen Einwanderungsbehörde
www.migrationinformation.org/
Centre for Research in International Migrations and Ethnic Relations, Stockholm University
www.zuwanderung.de
Website des Bundesministeriums des Inneren (BMI) mit Stichworten von A bis Z