
Durchblick 12+ – Knowledge is the Beginning – P. Smaczny – D 2006 – 115 min.
Vier Konzeptionen der Toleranz
Vor dem Hintergrund dieser allgemeinen Charakterisierung des Konzepts der Toleranz stelle ich im folgenden vier Konzeptionen skizzenartig vor, die sich alle auf den politischen Kontext beziehen, in dem es innerhalb eines Staates um die Toleranz zwischen Gruppen geht, die normativ bedeutungsvolle und tief greifende Differenzen kultureller oder religiöser Art aufweisen. [...]
1. Der ersten Auffassung zufolge, die ich die Erlaubnis-Konzeption nenne, bezeichnet Toleranz die Beziehung zwischen einer Autorität oder einer Mehrheit und einer von deren Wertvorstellungen abweichenden Minderheit (oder mehreren Minderheiten). Toleranz besteht darin, dass die Autorität der Minderheit die Erlaubnis gibt, ihren Überzeugungen gemäß zu leben, solange sie – und das ist die entscheidende Bedingung – die Vorherrschaft der Autorität oder Mehrheit nicht in Frage stellt. [...]
Solange das Anderssein der Minderheit sich in Grenzen hält und sozusagen eine „Privatsache“ bleibt, so dass kein gleichberechtigter öffentlicher und politischer Status gefordert wird, kann sie aus primär pragmatischen, aber gegebenenfalls auch prinzipiellen Gründen toleriert werden. Aus pragmatischen Gründen, da die tolerierte Minderheit nicht die öffentliche Ruhe und Ordnung stört, während aber andererseits ihr Bekämpfen erhebliche Kosten mit sich bringen würde; und aus prinzipiellen Gründen, da es – vor dem Hintergrund eines neuzeitlichen Begriffs des Gewissens – als illegitim (und nicht nur, aber auch, als unmöglich) angesehen wird, Personen dazu zu zwingen, ihre tiefsten, insbesondere religiösen Überzeugungen aufzugeben, solange diese nicht zu politisch und ethisch „inakzeptablen“ Konsequenzen führen. Gemäß der Erlaubnis-Konzeption bedeutet Toleranz also, dass die Autorität oder Mehrheit, die die Macht und Möglichkeit hätte, einzuschreiten und die Minderheit zur (zumindest externen) Konformität zu zwingen, deren Differenz „duldet“ und auf ein Einschreiten verzichtet, während die Minderheit gezwungen ist, die Machtposition der Autorität hinzunehmen. Die Toleranzsituation ist somit nicht-reziprok: Die eine Seite erlaubt der anderen gewisse Abweichungen, solange die politisch dominante Stellung der erlaubnisgebenden Seite nicht angetastet wird. Toleranz wird hierbei als „permissio mali“ verstanden, als das Dulden einer als weder wertvoll noch gleichberechtigt angesehenen Überzeugung oder Praxis, die jedoch nicht die „Grenzen des Erträglichen“ überschreitet. Es ist diese Auffassung, die Goethe vor Augen hatte, als er sagte: „Toleranz sollte nur eine vorübergehende Gesinnung sein: sie muss zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen.“
2. Die zweite Konzeption der Toleranz, die Koexistenz-Konzeption, gleicht der ersten darin, dass ihr zufolge Toleranz ebenfalls als geeignetes Mittel zur Konfliktvermeidung und zur Verfolgung eigener Ziele gilt und nicht selbst einen Wert darstellt oder auf starken Werten beruht: Toleranz wird vorrangig pragmatisch-instrumentell begründet. Was sich jedoch verändert, ist die Konstellation zwischen den Toleranzsubjekten bzw. -objekten. Denn nun stehen sich nicht Autorität oder Mehrheit und Minderheit(en) gegenüber, sondern ungefähr gleich starke Gruppen, die einsehen, dass sie um des sozialen Friedens und ihrer eigenen Interessen willen Toleranz ausüben sollten. Sie ziehen die friedliche Koexistenz dem Konflikt vor und willigen in Form eines wechselseitigen Kompromisses in die Regeln eines Modus vivendi ein. Die Toleranzrelation ist somit nicht mehr, wie in der Erlaubnis-Konzeption, vertikal, sondern horizontal. Die Tolerierenden sind zugleich auch Tolerierte. Die Einsicht in die Vorzugswürdigkeit eines Zustands der Toleranz hat hier freilich keinen normativen Charakter, sie ist eine Einsicht in praktische Notwendigkeiten. Somit führt sie nicht zu einem stabilen sozialen Zustand, in dem sich wechselseitiges Vertrauen entwickeln kann, denn verändert sich das gesellschaftliche Machtverhältnis zugunsten der einen oder anderen Gruppe, fällt für diese der wesentliche Grund für Toleranz weg.
3. Im Unterschied hierzu geht die Respekt-Konzeption der Toleranz von einer moralisch begründeten Form der wechselseitigen Achtung der sich tolerierenden Individuen bzw. Gruppen aus. Die Toleranzparteien respektieren einander als autonome Personen bzw. als Mitglieder einer rechtsstaatlich verfassten politischen Gemeinschaft. Obwohl sich ihre ethischen Überzeugungen des guten und wertvollen Lebens und ihre kulturellen Praktiken stark voneinander unterscheiden und in wichtigen Hinsichten inkompatibel sind, anerkennen sie einander – und hier tun sich zwei wichtige Alternativen auf – als ethisch autonome Autoren ihres eigenen Lebens oder als moralisch-rechtliche Gleiche in dem Sinne, dass ihnen zufolge die allen gemeinsame Grundstruktur des politisch-sozialen Lebens – die Grundfragen der Zuerkennung von Rechten und der Verteilung sozialer Ressourcen betreffend – von Normen geleitet werden sollte, die alle Bürger gleichermaßen akzeptieren können und die nicht eine „ethische Gemeinschaft“ bevorteilen. Ungeachtet der (wichtigen, doch hier nicht weiter thematisierten) Rechtfertigungsalternative zwischen einer Theorie, die – dem klassischen Liberalismus folgend – das Recht auf eine autonome Lebensgestaltung als zentral ansieht, und einem Ansatz, der den Grundsatz der ethischen Neutralität von allgemeinen Normen der Gerechtigkeit betont, fordert die Respekt-Konzeption nicht, dass die sich tolerierenden Parteien die Konzeptionen des Guten der anderen als ebenfalls (oder teilweise) wahr und ethisch gut ansehen und schätzen müssen, sondern dass sie sie (und hier kommt die Alternative wieder ins Spiel) als autonom gewählt bzw. als nicht unmoralisch oder ungerecht achten können.
Es lassen sich zwei Modelle der Respekt-Konzeption unterscheiden, das Modell formaler Gleichheit und das qualitativer Gleichheit. Ersteres geht von einer strikten Trennung zwischen dem privaten und dem öffentlichen Raum aus, der zufolge ethische Differenzen zwischen Bürgern auf den privaten Bereich beschränkt bleiben sollten und nicht zu Konflikten in der öffentlich-politischen Sphäre führen dürfen. Als Bürger sind alle gleich, und als Gleiche stehen sie quasi „neben“ oder „über“ ihren privaten Überzeugungen. Dieses Modell findet sich in liberalen wie auch in republikanischen Versionen, wobei entweder die persönlich-private Freiheit im Zentrum steht oder die politische Gleichheit der Citoyens; ein Beispiel für letzteres ist die Auffassung französischer Behörden, dass Kopftücher als religiöse Symbole in einer öffentlichen Schule keinen Platz haben. Im Kern geht es dem Modell formaler Gleichheit somit um die Verteidigung klassischer Freiheitsrechte der Bürger und die Vermeidung ethisch begründeter Diskriminierung.
Das Modell qualitativer Gleichheit hingegen reagiert darauf, dass bestimmte strikte Regelungen formaler Gleichheit Gefahr laufen, ethisch-kulturelle Lebensformen zu bevorzugen, deren Überzeugungen und Praktiken leichter mit einer solchen Trennung von „privat“ und „öffentlich“ vereinbar sind bzw. dem bisherigen Verständnis dieser Trennung entsprechen. Das Modell formaler Gleichheit ist somit intolerant und diskriminierend gegenüber Lebensformen, die eine Art öffentlicher Präsenz beanspruchen, welche der üblichen Praxis und konventionellen Institutionen widerspricht. Nach dem alternativen Modell respektieren sich Personen als solche, die rechtlich-politisch gleich sind und doch unterschiedliche, politisch relevante ethisch-kulturelle Identitäten haben, welche auf besondere Weise geachtet und toleriert werden müssen, weil die diese Identität konstituierenden Werte und Überzeugungen für Personen eine besondere existenzielle Bedeutung haben. Dieser im Sinne der Fairness geforderte Respekt fordert schließlich bestimmte Ausnahmen oder Änderungen von hergebrachten Regeln und Strukturen. Wechselseitige Toleranz impliziert diesem Verständnis nach, den Anspruch anderer auf vollwertige Mitgliedschaft in der politischen Gemeinschaft anzuerkennen, ohne zu verlangen, dass sie dazu ihre ethisch-kulturelle Identität in einem reziprok nicht forderbaren Maße aufgeben müssen.
4. In den Diskussionen über das Verhältnis von Multikulturalismus und Toleranz findet sich zuweilen eine vierte Konzeption, die Wertschätzungs-Konzeption genannt werden kann. Sie enthält eine anspruchsvollere Form wechselseitiger Anerkennung als die Respekt-Konzeption, denn ihr zufolge bedeutet Toleranz nicht nur, die Mitglieder anderer kultureller oder religiöser Gemeinschaften als rechtlich-politisch Gleiche zu respektieren, sondern auch, ihre Überzeugungen und Praktiken als ethisch wertvoll zu schätzen. Damit dies allerdings überhaupt noch eine Konzeption der Toleranz ist und die eingangs erwähnte Ablehnungs-Komponente nicht verlorengeht, muss diese Wertschätzung eine beschränkte bzw. „reservierte“ sein, bei der die andere Lebensform nicht – zumindest nicht in den entscheidenden Hinsichten – als ebenso gut oder gar besser als die eigene gilt. Man schätzt bestimmte Seiten dieser Lebensform, während man andere ablehnt; doch der Bereich des Tolerierbaren wird durch die Werte bestimmt, die man in einem ethischen Sinne bejaht. So entspricht dieser Toleranzkonzeption – in liberaler Perspektive – eine Version des Wertepluralismus, demzufolge es innerhalb einer Gesellschaft eine Rivalität zwischen an sich wertvollen, doch inkompatiblen Lebensformen gibt bzw. – in kommunitaristischer Perspektive – die Auffassung, dass es bestimmte, sozial geteilte Vorstellungen des guten Leben gibt deren partielle Variationen tolerierbar sind.
Die sich angesichts dieser vier Toleranzkonzeptionen aufdrängende Frage lautet, wie zu entscheiden ist, welche von ihnen in einer bestimmten sozialen Situation – und im folgenden nehme ich an, es handelte sich um eine multikulturelle, demokratische Gesellschaft – die angemessene ist. Sollte diejenige bevorzugt werden, die die „dünnste“ oder vielmehr die anspruchsvollste Form wechselseitiger Anerkennung impliziert, von der hierarchischen bzw. strategisch-wechselseitigen in den Konzeptionen der Erlaubnis bzw. der Koexistenz über die egalitäre in der Respekt-Konzeption bis zu der ethisch „dichten“ in der Wertschätzungs-Konzeption? Eines scheint deutlich: Der Begriff der Toleranz selbst kann diese Frage nicht beantworten, da er keine weiteren normativen Ressourcen bereithält, diese vier Interpretationen zu bewerten. Und auch ein Begriff wie der der „Anerkennung“ könnte nur unter Zuhilfenahme weiterer ethischer Prämissen eine solche Bewertung erlauben. Ein Begriff aber ist in der Diskussion der Konzeptionen bereits aufgetaucht, der aus dieser Sackgasse herausführt: der Begriff der Gerechtigkeit.
Quelle: Forst, Rainer (Hg.): Toleranz. Philosophische Grundlagen und gesellschaftliche Praxis einer umstrittenen Tugend. Frankfurt a.M., New York: Campus Verlag 2000, Einleitung, S.123-131 (gekürzt).