
Der Regisseur Christian Wagner erklärte in einem Interview auf die Frage, ob er seinen Film als Appell gegen den Krieg gemacht hat:
„Als wir das Projekt angefangen haben, war es der Irakkrieg, heute ist es der Nahe Osten und morgen und übermorgen eine andere Krisenregion. Wir sitzen vor dem Fernseher und sind an diese Meldungen bereits gewöhnt: Selbstmordattentäter sprengen sich in die Luft, 34 Soldaten gefallen. Da wird selten von der Bevölkerung, von Alten oder Kindern, von Frauen oder Friedfertigen gesprochen, die Opfer werden. Angriffspolitik hat immer zur Folge, dass der Krieg, egal auf welcher Seite, in der Seele der Menschen tiefe Spuren hinterlässt. Aber Krieg sollte uns mehr als eine Folie dienen, vor der sich die Handlung abspielt. Die Wiederholung altbekannter Klischees und Gewaltbilder, die unser Unterbewusstsein bevölkern, schien mir weniger interessant, als eine universell verständliche und weltweit identifizierbare Geschichte zu erzählen und dem Publikum nahe zu bringen.“(Presseheft STILLE SEHNSUChT – Warchild)
In STILLE SEHNSUCHT – Warchild wird der Zuschauer vor allem auf zwei zivile Opfergruppen aufmerksam gemacht, auf Frauen und Kinder. Beide haben keine Verantwortung für das militärische Geschehen oder die Ursachen des Krieges. Doch sie werden Opfer von gewaltsamen Übergriffen, deren zerstörerische Folgen ihr gesamtes weiteres Leben prägen.
Tausende von Frauen wurden in den einzelnen Kriegen im ehemaligen Jugoslawien vergewaltigt – sowohl in dem Krieg nach den Unabhängigkeitserklärungen von Slowenien und Kroatien, als auch im Bosnienkrieg und im Krieg im Kosovo. Dabei handelt es sich um ein Verbrechen, das die Frauen auch innerhalb ihrer Gesellschaft, ihren traditionellen und religiösen Gemeinschaften stigmatisiert. Die Mehrzahl schweigt über das an ihnen verübte Verbrechen. Auch Senada im Film schweigt.
Warum Männer im Krieg Frauen vergewaltigen? Dafür gibt es unterschiedliche Gründe. Jede Vergewaltigung ist eine erniedrigende, zerstörerische Gewalttat, eine aus Verachtung verübte Demonstration der Macht. Die Journalistin Alexandra Stiglmayer schreibt über die Motivlagen: „Der Soldat vergewaltigt, weil er Frauen verachtet. Er vergewaltigt, um seine Männlichkeit zu beweisen. Er vergewaltigt, weil die Aneignung des Frauenkörpers ein Stück territorialer Eroberung bedeutet. Er vergewaltigt, um die Erniedrigung, die ihm der Krieg antut, an jemand anderem auszulassen. Er vergewaltigt, um seine Ängste abzureagieren. Er vergewaltigt, weil die Männerangelegenheit Krieg seine Aggressivität weckt und er sie auf die richtet, die in der Welt des Krieges eine untergeordnete Rolle spielen.“ (Stiglmayer, S. 109)
In Kroatien und Bosnien-Herzegowina war die Vergewaltigung der Frauen ein Mittel der ethnischen Säuberung, neben Terror, Morden und Massenexekutionen. Dies geschah oft in den Lagern, in denen die Bevölkerung willkürlich interniert wurde. Im Film STILLE SEHNSUCHT – Warchild erzählt Senada, dass sie auch in einem Lager eingesperrt war. Was die gefangenen Frauen dort erleiden mussten, ist heute in Überlebendenberichten veröffentlicht. Überlebende des Internierungslagers Trnopolje berichteten Folgendes:
„Es begann damit, dass Mile, ein einfacher serbischer Soldat, ein zurückgebliebenes, 17jähriges Mädchen entführte und vergewaltigte. Das passierte in Balcic, einer Siedlung, zwei Kilometer von Trnopolje. Sie wusch Wäsche, und er fuhr in seinem blauen Lada vor, schlug die Mutter mit einem Gewehr ohnmächtig nieder und entführte das Mädchen in den Wald. Einige Leute haben es gesehen. Sie kam nie zurück, und Mile fuhr weiterhin mit seinem Wagen durch die Gegend und wurde nie bestraft. Und dann ging es eben los, die Soldaten begannen zu vergewaltigen… Ich hatte das Gefühl: Je mehr vergewaltigt und getötet wurde, desto besser, als ob sie sie dazu stimuliert hätten. Das haben sie wegen der ‚ethnischen Säuberung’ gemacht. Für sie war wichtig, dass die Leute aus unserer Gegend verschwinden, dass sie nie zurückkommen wollen, und um das zu erreichen, dafür sind Vergewaltigungen hervorragend geeignet.“ (Stiglmayer, S.116f.)
In einer Nacht, es war Bayram, der moslemische Feiertag (11.6.) kamen sie siebenmal, um Frauen zu holen. Eine Frau mit Kindern wurde vergewaltigt. Sie haben auch ein Mädchen von 14 Jahren vergewaltigt, und sie hat dabei die Sprache verloren, sie kann seitdem nicht mehr reden. In dieser Nacht kamen sie siebenmal. (…) Wir versuchten hässlich auszusehen. Ich wusch mir mein Haar nicht, es war lang, fettig und schrecklich, ich wusch mir auch mein Gesicht nicht, es war dreckig und klebrig, und ich trug ganz weite, zerrissene Klamotten.“ (Stiglmayer, S.117).
Nach heutigen Schätzungen wurden im Bosnienkrieg zwischen 20.000 und 50.000 Frauen vergewaltigt. Eine Studie über Gewalt gegen Frauen im Kosovo, im Sommer 2000 von der Organisation „United Nations Development Fund for Women“ (Unifem) veröffentlicht, schätzt, dass dort ca. 4% der weiblichen Bevölkerung Opfer von Vergewaltigungen wurde. In zahlreichen Fällen wurden Frauen danach ermordet. Die Realität und das Ausmaß der Vergewaltigungen wurde international durch die Massenmedien verbreitet und entfachten eine Welle der Empörung. Andererseits wurde, laut einer Studie von amnesty international, „das Thema der Vergewaltigung von Frauen… extensiv als Propagandawaffe eingesetzt, wobei alle Seiten die von ihren eigenen Kräften begangenen Übergriffe heruntergespielt wurden.“ (Stiglmayer, S. 214).
Es entstanden viele Hilfsprojekte, die allerdings bis heute nur einen Bruchteil der Frauen erreichen. So dringen sie vor allem in den ländlichen Bereichen nicht zu den Frauen vor und sehen sich mit der gesellschaftlichen Tabuisierung des Themas konfrontiert. Viele Hilfsprojekte verfügen zudem nicht über professionelle Berater, die auf die Betreuung von Vergewaltigungsopfer spezialisiert sind. International sind Vergewaltigungen immer noch nicht als Kriegsverbrechen anerkannt und auch kein Asylgrund.
Insgesamt wird in der Berichterstattung der besonderen Rolle der Frauen wenig Beachtung geschenkt. Nach dem Krieg sind es vor allem die Frauen, die dabei helfen, die nötige Infrastruktur für den Alltag und die menschliche Gemeinschaft wieder herzustellen. Neben dem Bemühen um Arbeit sind sie zuständig für den Aufbau des Familienlebens und die Kindererziehung. Sie sind aktiv in Selbsthilfeprojekten für Frauen und Kinder oder Beratungsstellen, die sehr wichtig sind, um wieder zwischenmenschliche Werte als neues Gerüst für das zivile Lebens zu schaffen.
Hier zum Abschluss ein Gedicht von Flora Brovina, Dichterin und Ärztin aus dem Kosovo:
„Frau
Was bewahrst du
In der Blässe des Gesichts
In der Blutleere des Wortes
Was verbirgst du
Die zehnte Leibesfrucht
Oder deine Jahre
Was bewahrst du
In der Blässe des Gesichts
Die Stimme deines Mannes
Oder versäumte Zärtlichkeit
Was bewahrst du in der Blutleere des Worts
Das verschwiegene Lied
Oder einen Frühling der aus und vorbei ist
Was bewahrst du
Wenn du die Zeit schaukelst in der Wiege
Was bewahrst du
Was versteckst du.“
Aus: „Pflanze und Stimme, Rilindja 1979. Aus dem Albanischen übersetzt von Hans-Joachim Lanksch
Quellen:
Kaestli, Elisabeth, Frauen in Kosova. Lebensgeschichten aus Krieg und Wiederaufbau,
Zürich 2001.
Stiglmayer, Alexandra (Hrsg.), Massenvergewaltigung. Krieg gegen die Frauen,
Freiburg i.Br.. 1993.
Kinder sind immer unschuldige Kriegsopfer. Sie sind besonders von den Veränderungen ihres Lebensalltages betroffen und zudem seelischen Belastungen ausgesetzt. Sie müssen damit zu Recht kommen, dass ihre Elternhäuser zerstört werden, sie mit ihren Familien aus ihren Heimstätten vertrieben werden, dass ihnen nahe stehende Familienmitglieder und Freunde verletzt oder ermordet werden. Kinder werden Opfer und Zeugen von Misshandlungen. Damit leiden sie nicht nur unter existentiellen Versorgungsnotständen, sondern auch unter erheblichen psychosozialen Störungen. Denn das Vertrauen zu den Erwachsenen und damit zum Leben, wird bei Kriegskindern schwer erschüttert. Viele Kriegskinder sind zudem, je nach Dauer und Intensität des Krieges im Alltag, einer völligen Identifizierung mit Krieg, Waffen und Gewalt ausgesetzt.
Jana Jevtic schildert anschaulich, wie sie als zehnjähriges Mädchen den Krieg in Sarajevo in ihrem Alltag erlebt hatte: „Z. hat mich gebeten, etwas über den Krieg in Sarajevo, der Stadt, in der ich lebe, zu schreiben – was mir so einfällt. Ich weiß nicht, wie ich anfangen soll. Worüber soll ich schreiben? Im April oder Mai 1992 hätte ich bestimmt über meine große Angst geschrieben (Jetzt ist April 1993.) Die ersten Kriegsmonate verbrachte ich in der Vorratskammer. Wisst ihr, die Vorratskammer ist ein Raum in unserer Wohnung, in den man vom Treppenhaus gelangt. Die Kammer hat keine Fenster und ist in der Erde eingegraben. Dort schlief, aß und spielte ich. Ich ging überhaupt nicht nach draußen. Ich ließ mich nicht überreden… Ich hatte Angst. Die Vorratskammer ist kalt und feucht, und sie stinkt. Allmählich verging meine Angst. Zunächst ging ich in unsere Wohnung, danach ins Treppenhaus, später auch vor das Haus. Die Angst war völlig verschwunden. Auf der Straße blieb ich auch, wenn geschossen wurde. Jetzt hatten meine Eltern Angst um mich.“ (Tomaševic, S.91)
Nach einem Bericht von UNICEF lebten Mitte der 90er Jahre rund 28 Millionen Kinder und Jugendliche in Kriegsregionen. Über 10 Millionen litten an den Folgen des Krieges. Viele wurden Opfer der im Krieg eingesetzten Waffentechnik wie den Landminen. Über vier Millionen Kinder sind so schwer verletzt worden, dass sie ihr Leben lang verstümmelt bleiben. Weitere gesundheitliche Schäden wurden bedingt durch Mangelernährung, fehlende medizinische Versorgung oder unzureichende Hygiene. Nach Angaben des Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR) ist jeder zweite Flüchtling weltweit ein Kind oder ein Jugendlicher. Vor allem Kriegswaisen, deren Eltern gestorben sind oder als vermisst gelten, sind schutzlos Gewalt und Armut ausgesetzt. Diejenigen Kinder, die keinen neuen Schutz bei Verwandten, Waisenhäusern oder Hilfsorganisationen finden, werden in vielen Kriegsregionen zur Kinderarbeit und Prostitution gezwungen oder gar als Kindersoldaten missbraucht.
Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat zwar im Jahr 1989 einstimmig ein Übereinkommen verabschiedet, das Kindern auf der Welt besondere Rechte zusichert, doch bisher wird diese Kinderrechtskonvention noch in vielen Krisen- und Kriegsgebieten gebrochen.
Um den Folgen entgegenzuwirken werden weltweit Projekte gefördert, die nach den fünf Grundprinzipien der Kinderrechtskonvention gefördert werden.
1. „Survival“/Überleben: Projekte in Bereichen der medizinischen Grundversorgung, der Armutsbekämpfung und der Rettung von Kindern in Kriegs- und Katastrophengebieten;
2. „Development“/Entwicklung: Recht der Kinder in Gesellschaften mit positiven Entwicklungsmöglichkeiten aufzuwachsen; Recht der Kinder auf Entwicklung und Entfaltung in diesen Gesellschaften;
3. „Protection“/Schutz: Dies betrifft vor allem Industrieländer. Es geht dabei um Schutz vor ökonomischer Ausbeutung und gesundheitsgefährdenden Arbeitsbedingungen und um dasRecht auf Bildung;
4. „Provision“/Bereitstellung von Ressourcen: Wohlfahrtsstaatliche Leistungen, finanzielle Unterstützung und soziale Dienste;
5. „Participation“/Partizipation: Meinungs- und Gedankenfreiheit, Gewissens- und Religionsfreiheit, Versammlungsfreiheit, Schutz der Privatsphäre), evtl. Ausdehnung auf politische Willensbildung.
1978 legte die polnische Regierung der Menschenrechtskommission der UN einen Entwurf für eine Kinderrechts-Konvention vor. Im Internationalen Jahr des Kindes 1979 wurde eine Arbeitsgruppe von der UN ins Leben gerufen, die die Aufgabe hatte eine Kinderrechts-Konvention zu entwickeln und die Vielzahl der Anregungen der Regierungen aus der ganzen Welt abzustimmen. 1989 wurde dann die Konvention über die Rechte des Kindes fertig gestellt und von der UN-Vollversammlung verabschiedet. Mit der 20. Ratifizierung durch ein Mitgliedsland, der vorgeschriebenen Mindestzahl für UN-Konventionen, trat die Kinderrechts-Konvention am 20. September 1990 in Kraft. Seitdem wurde die Konvention von 191 Ländern ratifiziert – von der BRD im Jahr 1992. Mit Ausnahme von zwei Staaten (USA und Somalia) haben weltweit alle Länder der Erde die Kinderrechtskonvention ratifiziert. (In den USA gibt es die Todesstrafe auch für Kinder, was im Widerspruch zur Konvention steht.) Allerdings bedeutet die Tatsache der Ratifizierung nicht, dass es in den unterzeichnenden Staaten nicht noch immer massive Verletzungen gegen die Kinderrechte gäbe.
Die Kinderrechts-Konvention ist das erste, völkerrechtlich verbindliche Dokument über Kinderrechte. Es bündelt alle relevanten Kinderrechtsfragen. Die Konvention legt die Mindeststandards für das Wohlergehen eines Kindes fest. Die Länder, die die Konvention ratifiziert haben, verpflichten sich, die einzelnen Rechte in Gesetze umzusetzen, sofern dieses noch nicht erfolgt ist. Alle Staaten müssen regelmäßig einen Bericht darüber abliefern, was in ihrem Land hinsichtlich der Kinderrechts-Konvention umgesetzt wurde.
Artikel 1, 2: Diese Konvention gilt für alle bis zum Alter von 18 Jahren, die noch nicht volljährig sind. Sie gilt für alle Kinder und Jugendlichen unabhängig von ihrer Hautfarbe, ihrem Geschlecht, ihrer Religion, ihrer Sprache, ihrer nationalen, ethnischen oder sozialen Herkunft, ihrer Religion, ihrer politischen Überzeugung, einer Behinderung oder irgendeiner anderen Lebensbedingung.
Artikel 2: Kinder und Jugendliche, die wegen ihrer eigenen oder der Situation, Aktivitäten, Meinungen oder Religion ihrer Familie diskriminiert oder schikaniert werden, haben das Recht auf Schutz.
Artikel 3: Wenn Gerichte, soziale Dienste und ähnliche Stellen über Dinge entscheiden, die Kinder betreffen, muss ihre erste Überlegung immer sein, was im besten Interesse von Kindern und Jugendlichen wäre.
Artikel 4: Diejenigen Staaten, die die Kinderrechts-Konvention unterzeichnet haben, sollen ihre eigenen Gesetze und Regelungen so anpassen, dass sie mit der Konvention übereinstimmen.
Sie müssen alle angemessenen Maßnahmen für die praktische Umsetzung der Rechte des Kindes ergreifen. Wenn ein Land nicht genügend eigene Möglichkeiten hat, die Forderungen der Kinderrechts-Konvention zu erfüllen, soll es Unterstützung durch internationale Zusammenarbeit erhalten.
Artikel 5, 18, 26, 27: Beide Elternteile haben gemeinsam Verantwortung für die Erziehung und Entwicklung ihrer Kinder. Besonders wichtig ist, dass sie zuallererst an das Interesse des Kindes denken sollen. Eltern sollen ihren Kindern auch dabei helfen, dass diese ihre Rechte verstehen und ausüben können. Die Unterzeichnerstaaten sollen Eltern und andere Erziehungsverantwortliche respektieren und unterstützen. Die Unterzeichnerstaaten müssen dafür sorgen, dass Kinder von berufstätigen Eltern die notwendige Versorgung bekommen, auf die sie ein Recht haben. Die Unterzeichnerstaaten müssen auch darauf achten, dass Einrichtungen für die Versorgung von Kindern und Jugendlichen sich so entwickeln, dass sie mit der Kinderrechts-Konvention übereinstimmen.
Artikel 9, 10, 11: Ein Kind soll von seinen Eltern nicht getrennt werden, es sei denn, die Eltern leben getrennt, oder es ist nach gründlicher Überlegung im besten Interesse des Kindes. Wenn Kinder und Eltern getrennt leben, hat das Kind das Recht, beide Elternteile so oft zu sehen, dass es einen persönlichen Kontakt halten bzw. erhalten kann. Dies gilt auch, wenn ein Elternteil in einem anderen Land lebt als das Kind. Wenn ein oder beide Elternteile von dem Kind durch einen Gefängnisaufenthalt, durch Ausweisung oder Tod getrennt wurden, hat das Kind das Recht zu erfahren, was mit dem fehlenden Elternteil geschehen ist. Kein Kind darf ins Ausland entführt oder gegen seinen eigenen oder den Willen seiner Eltern festgehalten werden.
Artikel 20, 21: Wenn Kinder und Jugendliche in ihrem Zuhause so schlecht behandelt werden, dass sie darunter leiden, haben sie das Recht, irgendwo zu leben, wo sie ein gutes Leben haben können.
Kinder und Jugendliche ohne eigene Familie sollen die Möglichkeit haben, adoptiert zu werden, wenn dies im besten Interesse des Kindes ist.
Artikel 22: Kinder und Jugendliche, die gezwungen wurden, ihr Heimatland zu verlassen, allein oder gemeinsam mit ihren Familien, sollen Schutz und Hilfe in dem neuen Land erhalten. Alle ihre Rechte müssen respektiert werden. Die Kinder und Jugendlichen, die gezwungen wurden, ihr Heimatland allein zu verlassen, sollen Unterstützung dabei erhalten, ihre Familie wieder zu finden und mit ihr, wenn es möglich ist, wieder vereint zu werden. Wenn es unmöglich erscheint, die Familie eines Flüchtlingskindes zu finden, soll für das Kind ein gutes Zuhause gefunden werden.
Quellen:
Erziehungsdirektion des Kantons Zürich (Hrsg.), Kinder, Schule und Krieg am Beispiel des ehemaligen Jugoslawien. Vortragsreihe über Kinder aus dem ehemaligen Jugoslawien in unseren Schulen, Zürich 1994.
Deutsche Stiftung für internationale Entwicklung (Hrsg.), Expertengespräch Kinder und Krieg, Berlin 1994.
Kizilhan, Ilhan, Zwischen Angst und Aggression, Bad Honnef 2000, S. 17-25.
Tomaševic, Dragana, Das Leben ist stärker. Ein bosnisches Lesebuch, geschrieben von Frauen im Krieg, Linz 1996.